von Cornelius Braitmaier
Kann eine Privatperson das kulturelle Leben einer Stadt lahmlegen, indem sie diese auf Unterlassung verklagt? In Kirchberg an der Jagst ist das geschehen. Die Festhalle ist seit Jahresmitte geschlossen. In einem jahrelangen Rechtstreit hat das Landgericht Ellwangen geurteilt und der klagenden Partei Recht gegeben. Die verweist auf geltendes Recht, nämlich auf eine Nebenbestimmung in der Baugenehmigung des Landratsamtes Schwäbisch Hall. Aus immissionsrechtlichen Gründen müssen demnach alle Gebäudeöffnungen während Veranstaltungen geschlossen bleiben und das hat Folgen.
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