von Mona Besemer
Das Landratsamt Hohenlohe, Heilbronn und Main-Tauber haben eins gemeinsam. Sie alle haben in den vergangenen Wochen ein Verbot über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ausgesprochen. Das bedeutet konkret: Niemand darf sich mehr zu viel Wasser aus den Flüssen, Seen und Bächen nehmen. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel Gießkanne oder Eimer, sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis der Landratsämter zugelassenen Wasserentnahmen zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen daher in den gesamten Landkreisen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden. Doch wie sieht es bei so einem Wassermangel mit unserem Trinkwasser aus?
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