von Christian Körner
Es ist ein Urteil vor allem mit Symbolkraft: So entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag unter der Woche, dass Industriestaaten, die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkämen, unter bestimmten Voraussetzungen zu Zahlungen an betroffene Länder verpflichtet werden könnten. Der Entscheid und das zu Grunde liegende Gutachten markieren – so hoffen zumindest Klimaschützer weltweit - einen Wendepunkt: Sie definieren Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht und öffnen Wege für globale Klimaklagen – auch wenn Sie selbst nicht bindend sind. Maßnahmen gegen den fortschreitenden Klimawandel bzw. die damit einhergehende Klimapolitik beschäftigen auch den baden-württembergischen Landtag. So droht die Landesregierung aktuell ihre selbst gesteckten, aber auch sehr ambitionierten Klimaziele zu verfehlen, was nicht nur die Opposition auf den Plan ruft, sondern auch ganz generell die Frage nach der Umsetzbarkeit bzw. Zielverantwortung aufwirft.
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