Das Grundgesetz hat in dieser Woche Geburtstag gefeiert – am 23. Mai 1949 wurde es verkündet und damit ist es nun stolze 74 Jahre alt. Und obwohl es damit längst das offizielle Rentenalter erreicht hat, ist es immer noch auf Höhe der Zeit – sagt der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Der Jurist hat Heilbronn zur Feier des Jahrestages für einen Vortrag besucht.
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